Beschreibung
In Deutschland benötigen Fahrradträger auf der Rückseite eines Fahrzeugs ein Kennzeichen, wenn sie die Sichtbarkeit des hinteren KFZ-Kennzeichens beeinträchtigen oder das Kennzeichen verdecken. Das Kennzeichen für den Fahrradträger muss gut lesbar, dauerhaft und fest am Fahrradträger angebracht sein. Es muss die gleichen Angaben enthalten wie das Hauptkennzeichen des Fahrzeugs, einschließlich des Unterscheidungszeichens für den Zulassungsbezirk und der Erkennungsnummer.
Das Ziel dieser Regelung ist es, die Lesbarkeit des hinteren Kennzeichens des Fahrzeugs zu gewährleisten, um eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs im Straßenverkehr zu ermöglichen. Dies ist wichtig für die Verkehrssicherheit und für die Verfolgung von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die von einem Fahrzeug mit Fahrradträger begangen werden könnten.
Fahrradträgerkennzeichen sind ohne Plaketten gültig.